Jahresabschluss offenlegen, Transparenzregister melden, Gesellschafterlisten pflegen: RegisterRadar überwacht jede Frist und jede Register-Änderung — und reicht autonom ein, bevor Verzugsgeld von bis zu 25.000 € fällig wird.
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Die Pflichten sind bekannt — sie gehen nur im Alltag unter. Genau dort setzt der Autopilot an.
Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht sein.
Ordnungsgeld-Verfahren gegen die Geschäftsführer persönlich — gestaffelt, wiederholbar, öffentlich sichtbar im Register.
Änderungen an wirtschaftlich Berechtigten müssen unverzüglich gemeldet werden — die Falle des Auffangtatbestands schnappt bei jeder Gesellschafteränderung zu.
Bilanzstichtag eingeben — RegisterRadar zeigt Ihre Frist, die Verzugsgeld-Eskalation und den Transparenzregister-Status. Beispielwerte — in der App überwachen Sie Ihre echte Gesellschaft.
Angaben für den Fristen-Check:
Ab 9 €/Monat — ein Bruchteil eines einzigen Verzugsgelds.
RegisterRadar befindet sich im Aufbau. Tragen Sie sich in die Warteliste ein — Sie erhalten frühen Zugang zum Fristen-Radar und sichern sich Gründungskonditionen für Ihre Gesellschaft.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Nur wenn er ausdrücklich beauftragt ist. In der Praxis übernimmt die Kanzlei die Erstellung, die Einreichung bleibt aber oft liegen — das Verzugsgeld trifft dann Sie als Geschäftsführer, nicht die Kanzlei. RegisterRadar überwacht unabhängig und reicht im Zweifel selbst ein.
Seit der GwG-Novelle greift die Mitteilungsfiktion (automatische Übernahme aus dem Handelsregister) nur noch eingeschränkt. Wer nach Gesellschafteränderungen nicht selbst meldet, riskiert Bußgelder — RegisterRadar erkennt Register-Änderungen und meldet innerhalb von 48 Stunden nach.
Entweder direkt aus der Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevdesk) oder Sie laden das XBRL/PDF hoch. Mikro- und Kleinstkapitalgesellschaften können die vereinfachten Einstellungsformen nutzen — RegisterRadar wählt automatisch die passende.
Eingetragene Vereine werden seit 2024 automatisch ins Transparenzregister übertragen — aber ihre Offenlegungs- und Meldepflichten bei Satzungsänderungen bleiben bestehen. Auch dafür gibt es Radar-Module.
Ja — die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Gleiche Offenlegungspflicht, gleiche Frist, gleiches Verzugsgeld-Verfahren. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen offenlegen, nur in vereinfachter Form.
Leider ja. Die Frist endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, unabhängig davon, ob Ihr Abschluss fertig ist. Deshalb ist es so wichtig, die Erstellung früh anzustoßen — und genau deshalb fängt RegisterRadar die Überwachung schon am Stichtag an, nicht erst kurz vor Schluss.
Nein. Sie hinterlegen jede Gesellschaft einmal mit ihrem Stichtag, und das Cockpit zeigt alle Fristen nebeneinander — mit Ampel, welche zuerst Aufmerksamkeit braucht.
Dann wird es doppelt kritisch: Neben dem Handelsregister droht die Transparenzregister-Falle. Die automatische Übernahme greift nicht mehr immer — die Meldung an das Transparenzregister müssen Sie unverzüglich selbst anstoßen. RegisterRadar schlägt genau dann Alarm.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).