Jahresabschluss offenlegen, Transparenzregister melden, Gesellschafterlisten pflegen: RegisterRadar überwacht jede Frist und jede Register-Änderung — und reicht autonom ein, bevor Verzugsgeld von bis zu 25.000 € fällig wird.
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Die Pflichten sind bekannt — sie gehen nur im Alltag unter. Genau dort setzt der Autopilot an.
Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht sein.
Ordnungsgeld-Verfahren gegen die Geschäftsführer persönlich — gestaffelt, wiederholbar, öffentlich sichtbar im Register.
Änderungen an wirtschaftlich Berechtigten müssen unverzüglich gemeldet werden — die Falle des Auffangtatbestands schnappt bei jeder Gesellschafteränderung zu.
Bilanzstichtag eingeben — RegisterRadar zeigt Ihre Frist, die Verzugsgeld-Eskalation und den Transparenzregister-Status. (Simulierte Demo.)
Angaben für den Fristen-Check:
Ab 9 €/Monat — ein Bruchteil eines einzigen Verzugsgelds.
RegisterRadar befindet sich im Aufbau. Tragen Sie sich in die Warteliste ein — Sie erhalten frühen Zugang zum Fristen-Radar und sichern sich Gründungskonditionen für Ihre Gesellschaft.
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Nur wenn er ausdrücklich beauftragt ist. In der Praxis übernimmt die Kanzlei die Erstellung, die Einreichung bleibt aber oft liegen — das Verzugsgeld trifft dann Sie als Geschäftsführer, nicht die Kanzlei. RegisterRadar überwacht unabhängig und reicht im Zweifel selbst ein.
Seit der GwG-Novelle greift die Mitteilungsfiktion (automatische Übernahme aus dem Handelsregister) nur noch eingeschränkt. Wer nach Gesellschafteränderungen nicht selbst meldet, riskiert Bußgelder — RegisterRadar erkennt Register-Änderungen und meldet innerhalb von 48 Stunden nach.
Entweder direkt aus der Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevdesk) oder Sie laden das XBRL/PDF hoch. Mikro- und Kleinstkapitalgesellschaften können die vereinfachten Einstellungsformen nutzen — RegisterRadar wählt automatisch die passende.
Eingetragene Vereine werden seit 2024 automatisch ins Transparenzregister übertragen — aber ihre Offenlegungs- und Meldepflichten bei Satzungsänderungen bleiben bestehen. Auch dafür gibt es Radar-Module.