Verzugsgeld vermeiden: die Offenlegungsfrist im Griff
30. Juli 2026 · RegisterRadar RedaktionKapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch offenlegen. Für den Stichtag 31.12.2025 heißt das: 31.12.2026. Was viele nicht wissen: Das Ordnungsgeld-Verfahren richtet sich gegen die Geschäftsführer persönlich — nicht gegen die Gesellschaft.
Der typische Verlauf: Zuerst die Androhung von 2.500 €, dann Festsetzung von 5.000 €, bei weiterem Verzug 10.000 € — bis zu 25.000 €, wiederholbar. Und der Vorgang ist öffentlich im Register sichtbar.
Der häufigste Grund für Verzug ist kein böser Wille, sondern ein verteilter Prozess: Die Kanzlei erstellt den Abschluss, aber niemand fühlt sich für die Einreichung zuständig. Genau dort entsteht die Lücke.
RegisterRadar überwacht Ihre Frist ab dem Stichtag, zeigt den Countdown pro Gesellschaft und erinnert rechtzeitig — bevor auch nur der erste Euro fällig wird.